AGB für Bankette
Allgemeien Geschäftsbedingungen für Bankette
1. Reservation
Die Reservationsvereinbarung und deren à„nderungen betreffend Leistungen des Resort-Hotel Schwefelberg-Bad werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Die konkreten Leistungen richten sich nach der Reservationsbestätigung.
2. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Räume verfügen, sofern nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung, gegenseitig unterschrieben vorliegt.
3. Zimmerbezug: An-und Abreise
Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, sind die Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezugsbereit. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
4. Saalmiete
Ob für Apéritifs, Familienanlässe, Klassenzusammenkünfte oder Firmenanlässe, die Räumlichkeiten stellen wir Ihnen für Ihr Bankett gerne zur Verfügung. Für Hochzeiten gilt eine Spezialregelung. Bitte beachten Sie, dass für den Petit-Salon als Chambre séparée eine Raummiete verrechnet wird. Für Seminare und Sitzungen verlangen Sie bitte unsere Seminarunterlagen.
5. Menüauswahl und garantierte Teilnehmerzahl
Um Ihren Anlass in jeder Beziehung optimal organisieren und vorbereiten zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Wünsche für das Menü und die Getränke mindestens 7 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Spätestens 24 Stunden vor Ihrem Anlass erwarten wir von Ihnen die genaue Teilnehmerzahl, welche für die Verrechnung verbindlich ist. Wir sind darauf vorbereitet, in Ausnahmefällen bis zu 5% mehr Gäste zu verpflegen.
6. Zusatz-Dienstleistungen
Uns ist es wichtig, mit dem Gast zusammen den gewünschten Anlass individuell zu planen.
Im Preis inbegriffen sind:
- Saalmiete
- hoteleigene Menükarten
- hoteleigene Tischdekoration und Kerzen
Damit Sie als Gast nur das bezahlen, was Sie auch für Ihren Anlass benötigen, werden folgende Zusatz-Dienstleistung nach Aufwand verrechnet.
- Benützung eines CD-Players: CHF 30.--
- Benützung Beamer und Laptop: nach Aufwand
- Blumenarrangement: nach Aufwand
- Gabelgeld für mitgebrachte Hochzeitstorten: CHF 5.-- pro Person
- Kerzen nach Wunsch: nach Aufwand
- Zapfengeld für mitgebrachten Champagner oder Wein: ab CHF 25.-- pro Flasche
- Tischdekoration nach Wunsch: nach Aufwand
- Verlängerung: siehe unter Punkt 7
7. Verlängerung und Nachtzuschläge
In unserem Betrieb ist der Saal für die Veranstaltung bis 0:30 Uhr kostenfrei. Falls Sie Ihren Anlass länger planen, werden wir Ihnen dies in Rechnung stellen. Die Mehrkosten beinhalten die Verlängerung und den Nachtzuschlag für das Personal.
Verlängerung:
- bis 20 Teilnehmer: pro Stunde CHF 150.--
- ab 20 bis 40 Teilnehmer: pro Stunde CHF 200.--
- über 40 Teilnehmer: pro Stunde CHF 250.--
Wintersaison 2011/12
Fr 23. Dezember 2011 -
bis Mo 09. April 2012







